שְׁבוּעוֹת שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע, יְדִיעוֹת הַטֻּמְאָה שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע, יְצִיאוֹת הַשַּׁבָּת שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע, מַרְאוֹת נְגָעִים שְׁנַיִם שֶׁהֵם אַרְבָּעָה: Es gibt zwei Arten1 Bejahende und Verneinende. von Eiden2 Es ist hier nur von Eiden die Rede, die keinem Andern zum Nutzen oder Schaden gereichen, womit man entweder für die Zukunft etwas gelobt oder eine Behauptung über etwas Vergangenes erhärtet. Solche Eide heißen: שבועות בטוי Ausspruch-Eide., weiche in vier zerfallen3 Da jede der beiden Arten promissorisch oder assertorisch sein kann. Näheres wird weiter Abschnitt III, M. 1 angegeben.. Das Wissen der Unreinheit4 In Lev. 5, 3 ff. wird bestimmt, dass man wegen Unreinheits-Sünden, die man aus Versehen begangen und dann erfahren hat, ein auf- und absteigendes Opfer bringen solle. Da die Opferpflicht, wie weiter M. 2 gelehrt wird, vom „Wissen“ abhängig ist, so werden die vier Fälle, in denen man zum Opfer verpflichtet ist, als ידיעות הטומאה bezeichnet. hat zwei Arten5 Der Unreine kann sich dadurch versündigen, dass er 1) ins Heiligtum geht, 2) heilige Opferspeise isst., welche in vier zerfallen6 Das Versehen bei jeder der beiden Sünden kann entweder darin bestehen, dass man die Unreinheit vergessen, oder darin, dass man die Heiligkeit des Ortes resp. der Speise nicht kennt. Näheres weiter Abschn. II, M. 1.. Das Hinaustragen7 Aus einem Gebiete in ein anderes, und zwar entweder aus einem Privatgebiet (רשות היחיד) in ein öffentliches Gebiet (רשות הרבים), oder umgekehrt. Ersteres heißt הוצאה (Austragen), letzteres הכנסה (Hineinbringen). am Sabbat hat zwei Arten8 Die Transportation kann durch einen Draußenstehenden (in der Mischna „עני der Arme“ genannt), oder durch einen im Hause Befindlichen (בעל הבית Hausherr) bewerkstelligt werden., welche in vier zerfallen9 Da die Transportation eine הוצאה oder eine הכנסה sein kann (Note 7). Hier werden nur die nach der Tora verbotenen 4 Arten der Transportation aufgezählt. Im Tr. Sabbat I, 1 wo die Details näher angegeben sind, werden noch 4 rabbinische Verbote hinzugefügt.. Das Ansehen der Aussatzschäden hat zwei Arten10 Nämlich 1) בהרת ein schneeweißer Aussatzschaden, 2) שאת ein wollweißer Schaden., welche in vier zerfallen11 Indem jeder der genannten Hauptschäden (אבות) noch eine Unterart תולדה hat, die in Lev. 13, 2 ספחת genannt wird. Die תולדה von בהרת ist kalkweiß, und die von שאת weiß wie ein Eihäutchen; näheres im Tr. Negaïm I, 1..
כֹּל שֶׁיֵּשׁ בָּהּ יְדִיעָה בַתְּחִלָּה וִידִיעָה בַסּוֹף וְהֶעְלֵם בֵּינְתַּיִם, הֲרֵי זֶה בְּעוֹלֶה וְיוֹרֵד. יֶשׁ בָּהּ יְדִיעָה בַתְּחִלָּה וְאֵין בָּהּ יְדִיעָה בַסּוֹף, שָׂעִיר שֶׁנַּעֲשֶׂה בִפְנִים וְיוֹם הַכִּפּוּרִים תּוֹלֶה, עַד שֶׁיִּוָּדַע לוֹ וְיָבִיא בְעוֹלֶה וְיוֹרֵד: War12 Die Vorschriften über die Eide, die zahlreicher sind, werden erst später, von Abschn. III an, ausgeführt. Zuerst wird über ידיעות הטומאה abgehandelt, wobei nicht so viele Bestimmungen existieren. am Anfang13 Bevor er die Sünde begangen. und am Ende14 Nachdem er die Sünde begangen. das Wissen15 Nach der Sünde kann er selbstverständlich nur das Sühnopfer bringen, wenn ihm seine Sünde bewusst wird, wie es heißt (Lev. 5, 3): „Er aber erfährt es und ist schuldig“. Aber auch — und dies ist die charakteristische Eigentümlichkeit dieser Gesetzesbestimmung — vor der durch die Betretung des Heiligtums oder den Genuss der heiligen Speise begangenen Sünde muss ihm sowohl die Vorschrift seiner Unreinheit als auch die der Heiligkeit dieses Ortes resp. dieser Speise bekannt gewesen sein. Fehlte dieses „Wissen am Anfang“ (ידיעה בתחילה), so wird das betr. Opfer (עולה ויורד) nicht dargebracht; denn es heißt (Lev. 5, 3): ונעלם ממנו (und es entfällt ihm), daraus ist zu schließen, dass er es Anfangs gewusst hat. vorhanden, während in der Zwischenzeit16 Während der Versündigung. Unwissenheit17 Entweder über seine Unreinheit oder über die Heiligkeit des betretenen Ortes, resp. der genossenen Speise. stattfand; so ist man ein auf- und absteigendes Opfer18 Der Reiche bringt ein weibliches Schaf oder eine Ziege, der Arme zwei Tauben, der Allerärmste ein Mehlopfer (Lev. 5, 6 13). schuldig. War am Anfang das Wissen vorhanden, aber nicht am Ende; so bewirken der im Innern bereitete19 Dessen Blut im Allerheiligsten und im Tempel gesprengt wird. Sündopferbock20 Vom Versöhnungstage, Lev. 16, 15. und der Versöhnungstag21 Der Versöhnungstag bewirkt an und für sich, abgesehen von allen an diesem Tage ausgeübten Geboten, Versöhnung, resp. Suspension der Strafe. Aufschub der (Strafe)22 חולה es suspendiert (sc. die Strafe). Auch der aus Irrtum Sündigende ist strafwürdig, da er es an der nötigen Vorsicht fehlen ließ., bis es ihm bekannt wird23 Dass er in seiner Unreinheit das Heiligtum betreten, resp. Heiliges gegessen. und dann ein auf- und absteigendes Opfer bringt.
אֵין בָּהּ יְדִיעָה בַתְּחִלָּה אֲבָל יֶשׁ בָּהּ יְדִיעָה בַסּוֹף, שָׂעִיר הַנַּעֲשֶׂה בַחוּץ וְיוֹם הַכִּפּוּרִים מְכַפֵּר, שֶׁנֶּאֱמַר (במדבר כט) מִלְּבַד חַטַּאת הַכִּפֻּרִים, עַל מַה שֶּׁזֶּה מְכַפֵּר, זֶה מְכַפֵּר. מַה הַפְּנִימִי אֵין מְכַפֵּר אֶלָּא עַל דָּבָר שֶׁיֵּשׁ בּוֹ יְדִיעָה, אַף הַחִיצוֹן אֵין מְכַפֵּר אֶלָּא עַל דָּבָר שֶׁיֵּשׁ בּוֹ יְדִיעָה: Fand am Anfang kein Wissen statt24 Nach dem Talmud ist dies nur bei Einem, der von seiner Kindheit an zwischen Heiden gefangen war (תינוק שנשבה לבין הנכרים), der Fall, da sonst durch die bei jedem Juden von der Schule her vorauszusetzende Gesetzeskunde (ידיעת בית רבו) allein auch der Anforderung von ידיעה בתחילה (Note 15) Genüge geleistet wird., aber am Ende war das Wissen vorhanden25 Nachdem er die Sünde begangen, wurde er über seine Verirrung aufgeklärt.; so versöhnen ihn der draußen bereitete26 Dessen Blut auf den Altar des Vorhofes gegeben wird. Sündopferbock27 Das Sündopfer des Versöhnungstages, das in Num. 29, 11 vorgeschrieben ist und zu den Mussaphim (Zusatzopfern für die Feste) gehört. und der Versöhnungstag21 Der Versöhnungstag bewirkt an und für sich, abgesehen von allen an diesem Tage ausgeübten Geboten, Versöhnung, resp. Suspension der Strafe., denn es heißt (Num. 29,11): „Außer28 Vorher steht: „ein Ziegenbock zum Sündopfer“; das ist das Mussaph-Sündopfer. dem Sündopfer der Versöhnung29 Das ist der im Innern bereitete Sündopferbock. Diese beiden Sündopfer werden sonach in gewisser Beziehung einander gleichgestellt. “, (dies lehrt), wie der eine versöhnt, in der Weise versöhnt auch der andere; so wie der Innere nur das versöhnt, wobei ein Wissen30 Am Anfang. vorhanden war31 Wie oben M. 2 angegeben ist., ebenso versöhnt auch der Äußere nur das, wobei ein Wissen32 Am Ende. vorhanden war.
וְעַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה לֹא בַתְּחִלָּה וְלֹא בַסּוֹף, שְׂעִירֵי הָרְגָלִים וּשְׂעִירֵי רָאשֵׁי חֳדָשִׁים מְכַפְּרִים, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שְׂעִירֵי הָרְגָלִים מְכַפְּרִין, אֲבָל לֹא שְׂעִירֵי רָאשֵׁי חֳדָשִׁים. וְעַל מַה שְׂעִירֵי רָאשֵׁי חֳדָשִׁים מְכַפְּרִין, עַל הַטָּהוֹר שֶׁאָכַל אֶת הַטָּמֵא. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, כָּל הַשְּׂעִירִים כַּפָּרָתָן שָׁוָה עַל טֻמְאַת מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו. הָיָה רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שְׂעִירֵי רָאשֵׁי חֳדָשִׁים מְכַפְּרִין עַל הַטָּהוֹר שֶׁאָכַל אֶת הַטָּמֵא, וְשֶׁל רְגָלִים מְכַפְּרִין עַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה לֹא בַתְּחִלָּה וְלֹא בַסּוֹף, וְשֶׁל יוֹם הַכִּפּוּרִים מְכַפֵּר עַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה בַתְּחִלָּה אֲבָל יֶשׁ בָּהּ יְדִיעָה בַסּוֹף. אָמְרוּ לוֹ, מַהוּ שֶׁיִּקְרְבוּ זֶה בָזֶה. אָמַר לָהֶם, יִקְרָבוּ. אָמְרוּ לוֹ, הוֹאִיל וְאֵין כַּפָּרָתָן שָׁוָה, הֵיאַךְ קְרֵבִין זֶה בָזֶה. אָמַר לָהֶן, כֻּלָּן בָּאִין לְכַפֵּר עַל טֻמְאַת מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו: War weder am Anfang noch am Ende33 Nämlich vor der Darbringung der im Folgenden erwähnten ihn versöhnenden Sündopfer; später mag er sich seiner Sünde bewusst geworden sein. das Wissen vorhanden; so versöhnen ihn die Sündopferböcke der Festtage und die der Neumond-Tage34 Die in Num. 28 und 29 vorgeschrieben sind.; dies die Worte R. Jehuda’s35 Denn beim Neumond-Sündopfer heißt es (Num. 28, 15): „zum Sündopfer dem Ewigen“, dies lehrt, dieses Opfer bewirkt Versöhnnng für die Sünden, die nur dem Ewigen allein bekannt sind. Die Sündopfer der Festtage sind wieder denen der Neumonde gleichgestellt. R. Simon sagt: Die Sündopferböcke der Festtage versöhnen ihn, aber nicht die der Neumond-Tage36 Wer also vor einem Neumond-Tage eine Unreinheitssünde begangen und nach demselben vor einem Festtage sich seiner Sünde bewusst geworden ist, muss ein Sündopfer darbringen.. Wofür versöhnen denn die Sündopferböcke der Neumond-Tage? Für einen Reinen, der Unreines37 Unrein gewordene Opferspeise. gegessen hat. R. Meir sagt: Alle Sündopferböcke38 Die als Mussaph-Opfer in Num. 28 und 29 für die Fest- und Neumond-Tage und für den Versöhnungstag vorgeschrieben sind. versöhnen in gleicher Weise über Unreinheit beim Heiligtum und seinen heiligen Opfer-Speisen39 Sowohl für den in voriger Mischna erwähnten Fall, dass wohl am Ende, aber nicht am Anfang Wissen stattfand, als auch für die in dieser Mischna erwähnten Fälle, dass weder am Anfang noch am Ende das Wissen vorhanden war, und dass ein Reiner unrein gewordene Opferspeise gegessen hatte. Bloß für den Fall, dass wohl am Anfang, aber nicht am Ende Wissen stattgefunden, bewirkt der im Innern bereitete Sündopferbock die Versöhnung, wie in M. 2 angegeben.. Es hatte R. Simon gesagt40 Die Worte R. Simons werden wiederholt, um dessen Diskussion mit den Weisen anzuschließen. Doch scheint die ganze Stelle: היה ר״ש אומר bis Ende Mischna 5 eine Interpolation zu sein, die erst nach Rabbi eingeschoben worden.: Die Sündopferböcke der Neumond-Tage versöhnen für den Reinen, der Unreines gegessen hat; die der Festtage versöhnen für den Fall, dass weder am Anfang noch am Ende das Wissen vorhanden war; und der des Versöhnungstages41 Der Mussaph-Sündopferbock, Note 27. versöhnt für den Fall, dass am Anfang kein Wissen vorhanden war, am Ende aber Wissen stattfand. Da sagten sie42 Die Weisen. zu ihm: Wie ist es43 מהו = מה הוא., darf der eine anstatt des anderen44 Eig. „darf der eine am Tage des andern“; בזה für ביום של זה. dargebracht werden45 קרב intr. statt pass. des transit. ? Da sagte er zu ihnen: Er darf dargebracht werden46 Wenn z. B. der Sündopferbock des Versöhnungstages verloren gegangen ist, und man an dessen Stelle einen andern dargebracht, so darf man, wenn der verlorene wieder gefunden wird, denselben an einem Neumond- oder Festtage als Mussaph dieses Tages darbringen.. Da sagten sie zu ihm: Da sie hinsichtlich ihrer Versöhnung einander nicht gleich sind, wie kann der Eine anstatt des Andern dargebracht werden47 Diesen Einwand kann nur R. Meïr mit Recht erheben, der oben behauptet: „Alle Sündopferböcke versöhnen in gleicher Weise“. Teilweise hätte er diesen Einwand auch gegen den ersten Tanna (R. Jehuda) richten können, da auch nach ihm wenigstens die Versöhnungskraft des Versöhnungstags-Mussaphs von der der Neumond- und Festtage verschieden ist, wenn auch die Mussaphim der beiden letzteren in dieser Beziehung einander gleich sind. ? Da sagte er zu ihnen: Alle kommen zu versöhnen für Unreinheits-Sünden beim Heiligtum und dessen heiligen Opferspeisen48 Da nun alle Sünden, für die durch die Mussaph-Opfer versöhnt wird, etwas Gemeinsames haben, so darf das eine Opfer anstatt des andern dargebracht werden..
רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן יְהוּדָה אוֹמֵר מִשְּׁמוֹ, שְׂעִירֵי רָאשֵׁי חֳדָשִׁים מְכַפְּרִין עַל טָהוֹר שֶׁאָכַל אֶת הַטָּמֵא. מוֹסִיף עֲלֵיהֶם שֶׁל רְגָלִים, שֶׁמְּכַפְּרִין עַל טָהוֹר שֶׁאָכַל אֶת הַטָּמֵא וְעַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה לֹא בַתְּחִלָּה וְלֹא בַסּוֹף. מוֹסִיף עֲלֵיהֶם שֶׁל יוֹם הַכִּפּוּרִים, שֶׁהֵן מְכַפְּרִין עַל הַטָּהוֹר שֶׁאָכַל אֶת הַטָּמֵא, וְעַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה לֹא בַתְּחִלָּה וְלֹא בַסּוֹף, וְעַל שֶׁאֵין בָּהּ יְדִיעָה בַתְּחִלָּה אֲבָל יֶשׁ בָּהּ יְדִיעָה בַסּוֹף. אָמְרוּ לוֹ, מַהוּ שֶׁיִּקְרְבוּ זֶה בָזֶה. אָמַר לָהֶם, הֵן. אָמְרוּ לוֹ, אִם כֵּן, יִהְיוּ שֶׁל יוֹם הַכִּפּוּרִים קְרֵבִין בְּרָאשֵׁי חֳדָשִׁים, אֲבָל הֵיאַךְ שֶׁל רָאשֵׁי חֳדָשִׁים קְרֵבִין בְּיוֹם הַכִּפּוּרִים לְכַפֵּר כַּפָּרָה שֶׁאֵינָהּ שֶׁלָּהּ. אָמַר לָהֶן, כֻּלָּן בָּאִין לְכַפֵּר עַל טֻמְאַת מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו: R. Simon, Sohn Jehuda’s, sagt in seinem49 Des R. Simon. „R. Simon“ ohne weitere Bezeichnung ist R. Simon ben Jochaï. Namen: Die Sündopferböcke der Neumond-Tage versöhnen für einen Reinen der Unreines gegessen; die der Festtage wirken noch mehr als jene, denn sie versöhnen sowohl für einen Reinen, der Unreines gegessen, als für den Fall, dass (bei Unreinheit der Person) weder am Anfang noch am Ende das Wissen vorhanden war; der des Versöhnungstags wirkt noch mehr als jene, denn er versöhnt nicht nur für den Reinen, der Unreines gegessen und für den Fall, dass weder am Anfang noch am Ende Wissen stattfand, sondern auch für den Fall, dass das Wissen nicht am Anfang, wohl aber am Ende vorhanden war. Da sagten sie49 Des R. Simon. „R. Simon“ ohne weitere Bezeichnung ist R. Simon ben Jochaï. zu ihm50 Zu R. Simon ben Jehuda.. Wie ist es, hat auch der Rabbi51 R. Simon ben Jochaï. Im Talmud fehlen die Worte אומר היה רבי; danach ist hier die Diskussion der Weisen mit R. Simon ben Jochaï nach der Version des R. Simon ben Jehuda mitgeteilt. לו bezieht sich dann auf R. Simon b. Jochaï. gesagt, es dürfe der Eine anstatt des Anderen dargebracht werden? Da sagte er zu ihnen: Jawohl. Da sagten sie zu ihm: Wenn dem so wäre, so könnte wohl der des Versöhnungstags an den Neumond-Tagen dargebracht werden, aber wie kann der von Neumond-Tagen am Versöhnungstage dargebracht werden, um eine Versöhnung zu bewirken, die ihm nicht zukommt? Da sagte er zu ihnen: Alle kommen zu versöhnen für Unreinheits-Sünden beim Heiligtum und seinen heiligen Opferspeisen48 Da nun alle Sünden, für die durch die Mussaph-Opfer versöhnt wird, etwas Gemeinsames haben, so darf das eine Opfer anstatt des andern dargebracht werden..
וְעַל זְדוֹן טֻמְאַת מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו, שָׂעִיר הַנַּעֲשֶׂה בִפְנִים וְיוֹם הַכִּפּוּרִים מְכַפְּרִין. וְעַל שְׁאָר עֲבֵרוֹת שֶׁבַּתּוֹרָה, הַקַּלּוֹת וְהַחֲמוּרוֹת, הַזְּדוֹנוֹת וְהַשְּׁגָגוֹת, הוֹדַע וְלֹא הוֹדַע, עֲשֵׂה וְלֹא תַעֲשֶׂה, כְּרֵתוֹת וּמִיתוֹת בֵּית דִּין, שָׂעִיר הַמִּשְׁתַּלֵּחַ מְכַפֵּר: 52 Folgender Satz ist Fortsetzung der unbestrittenen Lehren der Mischna (סתם משנה). Für die vorsätzlich53 Aber ohne Verwarnung, bei einer Verwarnung kann nur die Geißelstrafe sühnen. begangenen Unreinheits-Sünden beim Heiligtum und dessen heiligen Opferspeisen versöhnen der im Innern bereitete Sündopferbock und der Versöhnungstag. Für die andern Übertretungen, (die) in der Tora (geschrieben stehen), sowohl die leichten als die schweren, die vorsätzlichen als die unvorsätzlichen, die54 Dies bezieht sich auf die unvorsätzlichen Sünden. bewussten55 Es ist ihm bewusst geworden, dass er möglicher Weise eine Ausrottungssünde begangen haben könnte. In solchem Falle hätte er vor dem Versöhnungstage das in Lev. 5, 17—19 vorgeschriebene Schuldopfer (אשם תלוי) darzubringen. Davon befreit ihn die Sühne des Versöhnungstages. Wenn ihm aber bewusst geworden ist, dass er ohne jeden Zweifel eine כרת-Sünde begangen, wofür er ein Sündopfer schuldig ist, so kann ihn die Sühne des Versöhnungstages nicht davon befreien (Talmud). als die nicht bewussten, die Gebote und Verbote56 Dies sind die leichten Übertretungen., auch die mit Ausrottung oder gerichtlicher Todesstrafe belegten,57 Dies sind die schweren. — für diese alle versöhnt der Ziegenbock, der58 Zum Asasel, Lev. 16, 22. fortgeschickt wird.59 Mischna 2—6 ist wörtlich in Siphra Achre-Moth Perek 6 zu finden.
אֶחָד יִשְׂרְאֵלִים, וְאֶחָד כֹּהֲנִים, וְאֶחָד כֹּהֵן מָשׁוּחַ. מַה בֵּין יִשְׂרְאֵלִים לְכֹהֲנִים וּלְכֹהֵן מָשׁוּחַ, אֶלָּא שֶׁדַּם הַפָּר מְכַפֵּר עַל הַכֹּהֲנִים עַל טֻמְאַת מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, כְּשֵׁם שֶׁדַּם הַשָּׂעִיר הַנַּעֲשֶׂה בִפְנִים מְכַפֵּר עַל יִשְׂרָאֵל, כָּךְ דַּם הַפָּר מְכַפֵּר עַל הַכֹּהֲנִים. כְּשֵׁם שֶׁוִּדּוּיוֹ שֶׁל שָׂעִיר הַמִּשְׁתַּלֵּחַ מְכַפֵּר עַל יִשְׂרָאֵל, כָּךְ וִדּוּיוֹ שֶׁל פָּר מְכַפֵּר עַל הַכֹּהֲנִים: Hierin60 Betreffs der Versöhnung durch den fortgeschickten Bock. sind Israeliten,61 D. h. Nichtpriester. Priester und der gesalbte Priester62 Der Hohepriester. einander gleich. Welcher Unterschied ist aber zwischen den Israeliten und den Priestern oder gesalbtem Priester? Darin, dass das Blut des Farren die Priester wegen deren Unreinheits-Sünden beim Heiligtum und dessen heiligen Opferspeisen63 Wegen aller Sünden, wobei sowohl der im Innern bereitete als der draußen bereitete Sündopferbock für die Nichtpriester Aufschub der Strafe, resp. Versöhnung bewirkt, Mischna 2, 6 und 3. versöhnt. R. Simon sagt: Sowie das Blut des im Innern bereiteten Sündopferbocks für die Israeliten versöhnt,64 Ohne Sündenbekenntnis, da bei diesem Sündopfer kein Sündenbekenntnis stattfindet. so versöhnt das Blut des Farren für die Priester,65 Ebenfalls ohne das Sündenbekenntnis, so dass das in Lev. 16, 6 bei dem Farren vorgeschriebene Sündenbekenntnis (s. Raschi das.) noch eine andere Versöhnung bewirken kann. und sowie das Sündenbekenntnis beim fortzusendenden Ziegenbock66 Lev. 16, 21. für die Israeliten versöhnt, so versöhnt das Sündenbekenntnis beim Farren für die Priester.67 Wegen aller übrigen leichten und schweren Übertretungen, Mischna 6.